Hotelklassifizierung „Neptun Hotel“ in Kühlungsborn
Die Sterne des „Neptun Hotels“ in Kühlungsborn leuchten für weitere drei Jahre. Herzlichen Glückwunsch!
Regionalverband Kühlungsborn
Die Sterne des „Neptun Hotels“ in Kühlungsborn leuchten für weitere drei Jahre. Herzlichen Glückwunsch!
Das Hotel „Max am Meer“ hat vom DEHOGA MV die langersehnte 4 Sterne Urkunde erhalten.
Das Herbsttreffen der Mitglieder im Regionalverband Kühlungsborn fand am 29. September 2016 im Hotel Upstalboom statt.
Das Kühlungsborner Hotel am Strand verfügt über 40 liebevoll ausgestatteten Hotelzimmer und konnte erneut die 4 Hotelsterne bestätigen.
Das Hotel garni in Kühlungsborn verfügt über 29 komfortabel und modern eingerichtete Zimmer.
Das langjährige DEHOGA MV Mitglied Rolf Seelige-Steinhoff, Geschäftsführender Gesellschafter der Seetel Hotels, wurde als „Hotelier des Jahres 2015“ ausgezeichnet. Herzlichen Glückwunsch im Namen des Verbandes.
Die Stimmung bei den Unternehmern in Mecklenburg-Vorpommern hat sich im Vergleich zum Vorjahr sichtbar verschlechtert. Zwar ist sie immer noch besser als im Bundesdurchschnitt. Aber die Erwartungen für Umsätze und Geschäfte sind in vielen Branchen verhalten", erläutert Thomas Lambusch, Präsident der Vereinigung der Unternehmensverbände die Umfrageergebnisse zum Jahresausblick der Verbände auf das neue Wirtschaftsjahr.
Mehr Komfort für die Gäste – und dabei Energie sparen: Ein neues Modellvorhaben unterstützt Eigentümer von Hotels und Herbergen, die ihre Potenziale für mehr Energieeffizienz kennenlernen und ihren Betrieb energetisch sanieren wollen. Bewerbungen sind noch bis 30. Januar 2015 möglich.
Wie die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) mitteilte, müssen seit dem 02.01.2015 alle BGN-Mitgliedsunternehmen das neue BGN-Anmeldefomular benutzen, um Beschäftigte zum Ersthelferlehrgang anzumelden. Das neue Formular ist maschinenlesbar, bereits mit den Unternehmerdaten versehen und löst damit das bisherige DGUV-Formular ab.
Alljährlich im November, spätestens im Dezember, werden die Sachbezugswerte für das kommende Jahr in der so genannten Sozialversicherungsentgeltverordnung veröffentlicht. Wenn Mitarbeitern unentgeltlich oder verbilligt Mahlzeiten gewährt werden, bestimmen die Werte der Sachbezugsverordnung, wie viel dem Lohn unter einkommenssteuerrechtlichen Gesichtspunkten hinzuzurechnen ist. Gleiches gilt für die freie Unterkunft.